Tiroler Schützenwesen bis zum 1. Weltkrieg

Landeswappen Tirols auf der ursprünglichen Grabplatte Meinhards II., Stift Stams.

Die Zeit des Spätmittelalters, jene Zeit also, welche in der Tiroler Geschichte geprägt ist einerseits von der Ausbildung des Landes bzw. der Grafschaft Tirol in der 2. Hälfte des 13.Jhds. und anderer-seits von der Epoche der Städtegründungen vom ausgehen-den 12. bis zum Beginn des 14. Jhds. - ist jene Zeit, in der militärische Ein-sätze noch weitgehend auf der Grundlage der Feudalverfassung erfolgten. Die damalige feudale Heerbann-Pflicht der Untertanen eines Territorialherren bzw. die betreffende Heerbann-Leistung war jedoch genereller Natur und unterschied nicht zwischen Kriegsdienst nach außen und Landesverteidigung im Inneren des Landes.
Nur bei einer Gruppe der Untertanen eines Landesherren bzw. Landesfürsten dominierte von Anfang an die Verteidigungspflicht - dies waren die Bürger der Städte.
Die Städte Tirols hatten – wie die meisten Städte Mitteleuropas – in der Hauptsache drei Funktionen:

  • Sie mussten befestigt sein wie Burgen (daher auch der Name "Bürger" für Ihre Bewohner).
  • Dank Ihrer Befestigung boten sie der Wirtschaft bzw. Handel und Verkehr die notwendige Sicherheit.

Endlich fungierten die Städte dank ihrer Befestigung als sichere Zentren im Ausbau und in der Sicherung der Landeshoheit und der Landesverwaltung.

Angesichts der hohen Bedeutung der militärischen Sicherheit in den Städten ist es daher nicht mehr als selbstverständlich, dass die Bürgerschaft der Städte in zweifacher Weise zu Sicher-heitsleistungen verpflichtet war.
Einmal galt dies hinsichtlich des Baues und der Erhaltung der städtischen Ringmauern, der anderen Elemente der baulichen Stadtbefestigung und deren Instandhaltung; neben diesen baulichen Pflichten hatten die Bürger und alle Einwohner der Städte die regelmäßige Pflicht zum Wachdienst und zur militärischen Bereitschaft. An der Spitze der städtischen Schutzmannschaft stand ein "Stadthauptmann", dem, entsprechend der Stadtviertel, Viertelhauptleute zur Seite standen.
Wenngleich die Hauptaufgabe dieser städtischen Aufgebote die Verteidigung der jeweiligen Stadt war, so wurden die städtischen Aufgebotsmannschaften doch gelegentlich auch zum Verteidi-gungseinsatz an den Landesgrenzen herangezogen. So z.B. im Jahre 1410, als die Haller Bürger im Verlauf der damaligen Kriegsereignisse mit 72 Pferden und 52 Mann zu Fuß "ze velde an die lantweren" ausgezogen sind.

ca. um 1335 Urkundliche Erwähnung des Begriffes Schütze in den Verordnungen der Grafen von Görz.

ca. 1410 Der Begriff "Schütze" wird in den Musterregistern der Stadt Lienz verwendet; man bezeichnete damit die mit Armbrust bewaffneten "Stachelschützen".
Aus dem eigentlichen Raum der Grafschaft Tirol hat sich ein nur wenige Jahre jüngeres Dokument erhalten, welches als Tirols ältestes "Aufgebot" bezeichnet werden kann.
Konkret handelt es sich um eine Urkunde aus dem Jahre

1406 welches sich - im Gegensatz zu den früheren Beispielen – nicht an die Bürgerschaft einer Stadt richtet, sondern an ein Landgericht bzw. an das Gericht zu Passeyr. Darin ruft der damalige Landesfürst von Tirol, Herzog Leopold IV. von Österreich "alle, so in dem Gericht zu Passeyr sitzen und zur Wehr geschickt sind, auf zu Roß und zu Fuß sich zu uns gegen Salurn bei Tag und Nacht fürderlich und ohne alles Verziehen zu begeben ... und unser Land und Leut helfen zu retten."

1406 Ist nicht nur für das Tiroler Schützenwesen von großer konstitutiver Bedeutung; aus dem gleichen Jahr datiert auch jene vom demselben Landesfürsten und seinem jüngeren Bruderx und Nachfolger, Herzog Friedrich IV. (mit der leeren Tasche) erlassene "Landesordnung" oder Landesfreiheit, welche für die Untertanen das Ende der Leibeigenschaft brachte. Die Aufhebung der Leibeigenschaft war der erste Schritt zur politischen Mündigkeit aller Gerichtsuntertanen. An den seit 1424 ziemlich regelmäßig abgehaltenen Landtagen nahmen, neben dem Adel, den Prälaten und den Städten auch die Vertreter der Land- und Hofmarkgerichte, in der Hauptsache also der Bauernstand als vierter, gleichberechtigter Stand, teil. Die so erlangte Landstandschaft hatte damit auch eine verstärkte Identifikation mit dem Land und seinen Interessen, namentlich mit der Sicherheit zur Folge. Damals wurde also die Grundlage für die jahrhundertelang praktizierte Bereitschaft der Tiroler, ihr Land zu verteidigen, gelegt. Ziel und Inhalt des Tiroler Schützenwesens war dementsprechend stets nur die Verteidigung des eigenen Landes, der eigenen, engeren Heimat, der eigenen Familie. Nachbarn zu bekriegen war – jedenfalls seit dem 15. Jhd. – niemals Absicht und Ziel der Tiroler Landesverteidiger. Andererseits wussten die seit 1363 die Grafschaft Tirol regierenden habsburgischen Landesfürsten die Bereitschaft der Tiroler, ihr Land selbst zu verteidigen, zu schätzen. Dementsprechend ist es keine leere Floskel, wenn Kaiser Maximilian I. in der Präambel zum Tiroler Landlibell von 1511 darauf Bezug nimmt, dass bereits von seinen Vorgängern in der Landherrschaft zugesichert und deklariert worden ist, dass die Tiroler "in Kriegszeiten nur verpflichtet sind, uns innerhalb und an den Grenzen des eigenen Landes zu dienen."

Die erste Seite des Landlibells von 1511, Landesregierungsarchiv Innsbruck.
Die älteste erhaltene Aufgebotsfahne, die auf Grund des heraldischen Dekors in die Zeit zwischen 1490 und 1508 zu datieren ist, ist ver-mutlich die Fahne des Bergknappenaufgebotes von Schwaz.

1511 Kaiser Maximilian erlässt das Landlibell, das die Verpflichtung zur Selbstverteidigung Tirols durch alle Stände begründete; es ist das Grunddokument für die Tiroler Wehrhaftigkeit, bestätigte die tirolischen Landesfreiheiten, und hat die Sonderentwicklung des Landes innerhalb Österreichs mitbestimmt. Der Landlibell kann als eine die Landesverteidigung regelnde Verfassungsurkunde bezeichnet werden. Sie wurde nach Verhandlungen mit der Tiroler Landschaft, d.h. mit den Tiroler Ständen erlassen. Dementsprechend wird am Ende der Urkunde ausdrücklich festgestellt, dass Maximilian "die vorgenannten Ordnungen und Artikel, die unsere Landschaft beschlossen und sich darüber geeinigt hat, zu gnädigen Wohlgefallen angenommen" hat.
Die personelle Grundlage dieser Landesverteidigungsordnung bildet das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht aller tauglichen männlichen Untertanen des Landes.
Das Aufgebot erfolgt einerseits Gerichtsweise bzw. durch die Gerichtsobrigkeit eines jeden Gerichtsbezirkes, andererseits in Ent-sprechung zum Grad der Bedrohung des Landes in fünf gestaffelten Aufgeboten. Das erste Aufgebot umfasste in Summe höchstens 5000 Mann, das zweite Aufgebot 10.000 Mann, das dritte 15.000 und das vierte Aufgebot 20.000 Mann. "Wenn aber die Feindesgefahr so groß und überraschend ist, dass die Streitmacht von 20.000 Mann nicht rechtzeitig ins Feld kommt, ... so sollen inzwischen die der Gefahr am nächsten Befindlichen aus allen Ständen zuziehen und solange bleiben, bis die obgenannten 20.000 Mann ins Feld kommen." Dieses fünfte oder letzte Aufgebot sollte durch "Glockenstreich" d.h. durch Sturmgeläute aufgerufen werden. Diejenigen aber, "welche nach solchem Glockenstreich oder glaubhaften schriftlichen Aufforderungen nicht zuziehen, sollen an Leib und Gut bestraft werden."
Während also die Tiroler Landstände die Mannschaften für die Aufgebote stellten, übernahm der Landesfürst die Verpflichtung, "Vorsorge zu treffen für die notwendigen Geschütze, Pulver, Kugeln, Werkleute, Büchsenmeister, auch Harnisch und Wehr und anderes Kriegsmaterial, desgleichen, dass die Kästen (d.h. die Magazine) mit Getreide, Fütterung und Mehl ausreichend versehen" sind. Auch die Instandhaltung der Befestigungsanlagen an den Landesgrenzen war landesfürstliche Aufgabe.
Abgesehen von dieser Aufteilung der Pflichten zwischen Landschaft und Landesfürst, enthält das Landlibell auch gegenüber dem Landesfürsten die einschränkenden Bestimmungen, wonach er einerseits künftig ohne Wissen und Bewilligen der Landstände keinen Krieg anfangen solle oder wolle, der Tirol betreffe. Andererseits nimmt er zur Kenntnis, dass die Landstände bzw. Tirols Wehrmänner "nicht schuldig und verpflichtet sein, mit solcher ihrer Hilfe des kleinen oder großen Anschlags (bzw. Aufgebots) aus unserem Land zu ziehen, sondern diese Hilfe einzig und allein als Hilfe zu Verteidigung, Widerstand gegen die Feinde und Bewahrung des Landes" in Anspruch genommen werden kann. In einem wesent-lichen Punkt unterscheiden sich die Bestimmungen des Landlibells von der späteren Praxis: im Landlibell wird verfügt, dass die Haupt-leute der Aufgebote "durch uns", also durch den Landesfürsten ernannt werden, während seit beginnenden 17.Jhd. die Aufgebots-kommandanten von den Mannschaften selbst erwählt und lediglich von den landesfürstlichen Behörden bestätigt worden sind. Die mit den Tiroler Landständen konföderierten geistlichen Fürstentümer Brixen und Trient, die an dem Landlibell ebenfalls mitwirkten, zogen in Kriegsfällen allerdings nicht unter Tiroler Fahne, sondern unter eigenem "Fähnlein" ins Feld.
Bereits vor 1511 war es allgemein üblich, dass jedem Gerichtsaufgebot eigene Fahnen vorangetragen wurden. Die ältesten urkundlichen Belege hierfür liegen aus 1410 und 1496 vor. So zogen die Bürger von Hall im Jahr 1410 "mit aufgeworfenen Bannern" an die Landesgrenze, während den Aufgeboten des Landgerichts Landegg im obersten Inntal und jenem des Passeiertales im Jahre 1496 durch Maximilian die Führung seiner Fahne verliehen und bestätigt worden ist. So wie jede Landesordnung, so bedurfte auch die Landesverteidigungsordnung von 1511 von Zeit zu Zeit gewisser Reformen, Änderungen und Anpassungen an die veränderten politischen und militärischen Gegebenheiten der Zeit.

1526 Zuzugsordnung, die den örtlichen Einsatz des Aufgebots an den Südgrenzen regelt; diese Zuzugsordnung wurde 1542 auch auf die nördlichen Landesgrenzen ausgedehnt.

1552 Niederlage der Aufgebote gegen die schmalkaldischen Truppen; Verlust der Festung Ernberg.

1605 Zuzugsordnung Erzherzog Maximilians III., der "Deutschmeister"; zum ersten Mal wird das "Welschtiroler Viertel" (Welschen Confinen) genannt. Neu war die Bewaffnung mit Musketen.

1636 "Landt-Militia" – Reformationslibell der Claudia de Medici. Erste "Militarisierung" der Landesverteidigung, die auf wenig Gegenliebe bei den Ständen und der Bevölkerung stieß.

1660 Rückkehr zum Aufgebot des Landlibells.

1703 Die Tiroler Schützen erleben ihre erste Bewährung im sogenannten "Boarischen Rummel".

1704 Auf Grund der in den Auseinandersetzungen von 1703 gewonnenen Erkenntnisse wurde eine neue Zuzugsordnung erlassen; sie sah die Bildung eines Regiments, bestehend aus 12 Scheibenschützenkompanien zu je 200 Mann vor. Erstmals wurden die Schützen als eigene Truppe neben dem Militär als Teil der Landesverteidigung geführt. Die Verordnung verbesserte das Informationswesen: Kreidefeuer als Informationsmittel, die im Boarischen Rummel zu Missverständnissen geführt hatten, wurden durch die sog. "Laufzettel" ersetzt.

1714 Ergänzung der Zuzugsordnung von 1704; Bildung von 2 Regimentern, später von 4 Regimentern zu je 4000 Scheibenschützen. Eine wichtige Grundlage zur realen Anwendung der Bestimmungen des Tiroler Landlibells in den folgenden Zeiten waren die regelmäßig in jedem Gericht durchzuführenden Musterungen, wovon eine Reihe aufschlussreicher "Musterungslisten" erhalten geblieben sind. Nicht weniger wichtig war die regelmäßige Schießausbildung und Schießübung an den Schießständen, deren sich in jedem Gericht je nach dessen Größe und Ausdehnung mindestens einer oder mehrere befunden haben. Grundlage dafür bot die eine neue Schießstandordnung die Kaiser Karl VI.

Schützenscheibe mit der Dar-stellung der Fahnensegnung der von Franz Graf Wicka aufgestellten Scharfschützenkompanie, Innsbruck 1741.

1736 erließ, die fast hundert Jahre Bestand haben sollte; sie regelte in 75 Artikeln das Schieß- und Schützenwesen in Tirol; es anerkannte das Tirolische Defensionswesen als eigenständiges Verteidigungssystem neben jenem des restlichen Kaiserreiches. In der Folge entstanden in vielen Orten Tirols Schießstände. Die Landesverteidiger wurden in zwei Gruppen aufgeteilt: in jene der Standschützen und in jene der Landstürmer oder Milizioten. Die Standschützen waren Schützen, die sich geradezu vereinsmäßig als Mitglieder eines Schießstandes einschreiben bzw. "einrollieren" ließen. Sie verpflichteten sich zu einer inten-siven Scharf- und Scheibenschützen-Ausbildung. Die von diesen Scharfschützen gebildeten Defensions-Kompagnien waren wegen ihrer Treffsicherheit von den Kriegsgegnern gefürchtet. Für ihre Einsätze bevorzugten sie Talengen und Klausen.
Die Landstürmer oder Angehörige der Landmilitia hingegen verzichteten auf eine gezielte Scharfschützen-Ausbildung und kamen nur der militärischen Präsenz- und Einsatzpflicht nach, d.h. sie rückten im Ernstfall im Rahmen des Gerichts-Aufgebots mit ihrem Stutzen ins Feld.

1796 Erste große Bewährungsprobe des Tiroler Selbstverteidigungssystems in den ersten Revolutionskriegen gegen Napoleon I. (Schlacht bei Spinges - 4. April 1796 - Schlachten bei Bozen, Segonzano und Rivoli). In den Kriegsberichtserstattungen werden zum ersten Mal die Begriffe Schützenkompanien in Verbindung mit dem Namen eines Gerichts oder Ortschaft verwendet; Gemeinde-Kompagnien konnten sich nur dort bilden, wo ein entsprechendes Bevölkerungswachstum vorlag.

1809 Tiroler Befreiungskriege unter Führung von Andreas Hofer; Tiroler Schützen befreien das Land von bayrischer und französischer Besetzung. Drei Berg Isel Schlachten.

10.Februar 1810 Erschießung Andreas Hofers in Mantua sowie anderer Schützenkomman-danten. Tirol wird dreigeteilt in Etschkreis (Königreich Italien) Innkreis (Bayern) und Illyrischen Kreis (Kärnten).

1815 Wiener Kongress - Wiedervereinigung Tirols als Habsburgischen Erb-Kronland.

1839 Erschien anlässlich der "Erbhuldigung der Tiroler Stände vor Kaiser Ferdinand I" in Innsbruck eine Dokumentation von Beda Weber, in der alle daran teilnehmenden Schützen-kompanien genannt wurden.

ab 1838 Faktisches Ende des Selbstverteidigungssystems der Tiroler durch Einführung der Zwangsweisen Rekrutierung, wie in den übrigen Teilen des Reiches; einzige Besonderheit: der Militärdienst musste nur im eigenen Land absolviert werden; auch dieses Versprechen wurde 1866 bzw. 1914 von der Krone gebrochen

1838 Gründung des Tiroler Jägerregiments, das bis 1914 ausschließlich aus Tirolern gebildet wurde und nur zum Schutz des Landes eingesetzt werden sollte. Entgegen dieser Regelung 1866 in den Kämpfen gegen das Königreich Italien eingesetzt.

1848 Ausrücken verschiedener Schützenkompanien an die südlichen Grenzen (Judikarien, Ampezzo - Gebiet, Stilfser Joch) gegen die Aufständischen der Märzrevolution; Gründung der Tiroler Studenten-Schützenkompanien unter Adolf Pichler (Innsbruck) und Prof. Böhme (Wien)

1864 Eine neue Landesverteidigungsordnung gliederte das Aufgebot je nach Grad der Feindes-gefahr in 1. Organisierte Landesschützenkompanien (6200 Mann), 2. freiwillige Scharfschützen-kompanien und 3. der Landsturm; das Institut der Landesverteidigung wird zu einer rein bürgerlichen Institution. Die allgemeine Wehrpflicht gilt nun auch in Tirol.

1866 Mobilisierung des 2. und 3. Aufgebots; Bildung einer "Freiwilligen Scharfschützen-kompanie" durch die Studentenverbindung "Rhätia", "Athesia" und "Austria" unter Gymnasialprof. Josef Daum, sowie einer "Ersten Wien-Tiroler Scharfschützenkompanie".
Landesverteidigung an den Landesgrenzen - im Vinschgau, Judikarien, Sulz- und Nonstal, Buchenstein, Ampezzo, Fleimstal. Gefechte bei Bezecca (SK Kitzbühel-Hopfgarten-Rattenberg-Schwaz), Gefecht bei Virgolo in der Valsorda (SK Fügen-Zell).

1870 Das Institut der Landesverteidigung als bürgerliche Einrichtung wird durch das Gesetz vom 19.12.1870 zu einem "integrierten Teil der bewaffneten Macht." Damit endete das freiwillige Selbstverteidigungssystem; Bildung einer Art Landmiliz. Die Landesschützen wurden in 10 Bataillonen mit 4 (6) Kompanien gegliedert. Die Offiziere - in Tiroler Schützenkompanien immer von den Schützen gewählt - wurden ernannt. Dies wurde, trotz Widerstands des Tiroler Landtags 1874 sanktioniert. Darin wurde verfügt, dass die wehrpflichtigen Tiroler fortan entweder im Rahmen der k.u.k. Armee bei den Tiroler Kaiserjägern oder im Rahmen der k.u.k. Österreichischen Landwehr bei den damals als militärische Einheit aufgestellten "Tiroler Landesschützen" dienen konnten. Damit wurden dem alten Tiroler Schützenwesen die wehr-pflichtigen Jahrgänge von 18. bis zum 42. Lebensjahr jeweils für die Dauer der Ableistung der Wehrpflicht entzogen. Nach der Ableistung der Wehrpflicht, bildeten diese Männer jedoch den Landsturm. Sowohl den Mitgliedern des Landsturms, wie den Männern unter dem 18. und über dem 42. Lebensjahr war es freigestellt, sich überdies bei einem Schießstand als "Standschütze" einzurollieren. So entstanden die berühmten Standschützenregimenter und -Kompanien, die im Jahre 1915 nach der überraschenden Kriegserklärung Italiens und dem Einsatz der Tiroler Kaiserjäger an der Ostfront, in aller Eile mobilisiert wurden, und die Südfront so lange hielten, bis die regulären Truppen eintrafen.

1874 Neue Schießstandsordnung. Der Begriff "Standschützen" als Mitglieder dieser Schießstand-vereine wird eingeführt.

1883/1886 Militarisierung der Tiroler Wehrverfassung. Der Landsturm als gesamtstaatliche Einrichtung wird dem militärischen Gesetz und Gerichtsbarkeit unterworfen. Der Einsatz außer-halb der Landesgrenzen wird sanktioniert. Außerdem konnten auch "Nicht-Tiroler" Landesschützen werden.

Tiroler Standschützen im höchsten Schützengraben des Ersten Weltkrieges am Ortler-Vorgipfel auf etwa 3850 m Höhe im Jahr 1916.

1914/1918 Einsatz der Standschützen an der Südgrenze Tirols; Standschützen waren alle jene, die zu jung oder zu alt waren, um in die reguläre Armee einberufen zu werden; sie bildeten 1915 - nachdem die regulären Tiroler Regimenter in Galizien eingesetzt waren - das Rückgrat der Verteidigung gegen Italien. Sie führten erfolgreich den Krieg in den Bergen (Monte Piano, Ortlerfront, Dolomitenfront). Die südliche Tiroler Landesgrenze wurde nie militärisch im Kampf eingenommen.

1919 Annexion Tirols durch Italien und Teilung. Der Faschismus verbietet alles Deutsche, die Tracht, die Institution Schützen.

Benutzte Quellen: Franz Heinz v. Hye - Die Tiroler Schützen und ihre Geschichte, Egg/Pfaundler - Das große Tiroler Schützen Buch.