Schießwesen

Im Zeitalter der Armbrust haben Schützengesellschaften gebildet, vor allem in den Städten Tirols wurden damals Zielstätten oder Schießstände errichtet. Das entwickelte sich zum Zwecke der Einübung der Bürger zur Verteidigung ihrer Stadt, aber gleichermaßen auch immer mehr als sportlicher Wettkampf. Es bestand also von Anfang an ein enger Zusammenhang zwischen Wehrverfassung und Schützen bzw. Schießstandwesen.

1424 Die erste urkundliche Erwähnung über das Bestehen einer Schützengesellschaft in Tirol bezieht sich auf die Stadt Hall.

Seit dem 15. Jh. Ist auch in der damaligen Landeshauptstadt Meran eine Schießstätte und eine Schützengesellschaft nachweisbar. Da der Stadt Meran trotz der Verlegung des landesfürstlichen Hofes nach Innsbruck im Jahre 1420 ihr Rang als Hauptstadt des Landes gewahrt wurde, ver-langte die Leitung des Meraner Schießstandes noch im Jahre 1790, neben dem von Innsbruck, den Titel eines Hauptschießstandes. Erzherzog Sigmund bewilligte den Meraner Armbrust-schützen eine Schießstätte außerhalb der Stadt, vor dem Vinschgauertor. Einige Jahrzehnte später (um 1508) wurde der Schießstand vor das Ultner Tor verlegt, wo er bis zur Mitte des 19. Jh. blieb und erst dann in der heutigen Schießstandstraße entstand.

Schützenscheibe mit der Darstellung des Schießstandes in Oberbozen am Ritten, 1689.

Im 15. und 16. Jh. Förderten die Landesfürsten das Schützenwesen durch Stiftung von Preisen, die man “Beste” nannte. Besonders beliebte Beste waren goldene Ringe, Fahnen mit Münzen, besonders aber Hosenstoffe aus feinerem oder gröberem Tuch. Lange Zeit wurde damals auf den Schießständen, sei es mit Armbrust, als auch mit Feuer-waffen, geschossen. Der Anschlag beim Schießen war immer stehend frei, erst nach dem Ersten Weltkrieg kam auch das Schießen in liegender Stellung auf. Bei festlichen Schießen zu einem bestimmten Anlass war eine bemalte Holzscheibe üblich auf der das festliche Ereignis oder an-dere entsprechende Motive dargestellt waren. Jeder Schütze durfte auf diese “Ehrenscheibe” nur einen Schuss abgeben. Viele dieser alten Ehrenscheiben sind noch erhalten, so insbesondere am Oberbozner Schießstand, am Eppaner Schießstand und an vielen anderen Orten.

1738 Hat Kaiser Karl VI. für die gesamten Schießstände in Tirol eine einheitliche Schießstandordnung eingeführt. In dieser Regelung ist auch enthalten, dass in jedem Gericht des Landes mindestens ein Schießstand bestehen soll. Diese Ordnung, die zu einer einheitlichen Verbreitung des Scheibenschießens und Schützenwesens im ganzen Land beigetragen hat, überdauerte die bayrische Besetzungszeit und galt bis 1845, als eine neue Schießstandordnung für Tirol und Vorarlberg erlassen wurde.

1834 August Lewald, einer der frühen Reiseschriftsteller, der Tirol besuchte schrieb: “Eine Hauptbelustigung des Tyrolers ist das Schießen. Von Jugend auf ist es seine Lust; die Knaben sieht man mit geladenen Gewehren umherlaufen, und zu verwundern ist es, dass man nicht häufiger von Unglücksfällen hört. Die großen Festschießen, welche oft stattfinden, tragen hier mehr den Charakter einer ernsten Übung als einer Volksbelustigung.” Aus dieser Aussage von August Lewald kann man zweierlei herauslesen: erstens, dass die Tiroler schon im jugendlichen Alter mit der Waffe vertraut waren und verantwortungsvoll umgehen konnten und zweitens, dass die Schießveranstaltungen in Tirol nicht das Gepräge eines Jahrmarktrummels hatten, sondern als ernste Übung und Wettkampf mit der Waffe aufgefasst wurden.

1839 Der Tiroler Historiker Johann Jakob Staffler schreibt in seinem Werk “Tirol und Vorarlberg” folgendes: “Allgemein verbreitet ist das Vergnügen des Scheibenschießens. Kein Tal, ja kaum ein Dorf gibt es, wo nicht solche Übungen an Sonn- und Feiertagen, so lange es die Jahreszeit gestattet, gehalten werden. Es bestehen zwar nicht überall förmliche Schießstätten, so werden doch von den Schützen angemessene Plätze gewählt. Jugendlich lebhafte Greise und männlich tuende Knaben und Jünglinge sieht man da unter rüstigen Männern im edlen Wetteifer kämpfend um die bescheidenen “Beste” doch mehr noch um den größeren Preis der “Ehre”. Diese Tiroler Belustigung ist zugleich eine wichtige Vorbereitungsschule für den Dienst der Landesverteidigung im Falle einer Feindesgefahr. Die Kunstfertigkeit der Tiroler Scheibenschützen ist allgemein anerkannt. Durchaus wird ohne Auflage stehend frei geschossen, und nicht wenige Schützen gibt es, welche mit jedem Schusse das Schwarze zu treffen, Wetten eingehen. Das Unter- und Oberinntal und das Etschtal dürften an der Zahl ausgezeichneter Scharfschützen die übrigen Landesteile übertreffen.”

Eröffnung des Dorf Tiroler Schießstandes durch Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand, 20.02.1881.

Mitte des 17. Jh. In organisatorischer Hinsicht hat man die Ober- und Unter-schützenmeister sowie Schützenräte eingeführt. Der Oberschützenmeister war verantwortlich für den gesamten Schieß- betrieb und Verwalter des Vermögens, er fungierte als Hausherr und sorgte für die Einhaltung der Schützenordnung, während der Unterschützenmeister die technische Abwicklung kontrollierte. Eine wichtige Funktion oblag dem Schreiber, der die einzelnen Schießergebnisse festzuhalten hatte. Eine besondere Rolle spielte der “Zieler”, welcher die Aufgabe hatte, neben der Scheibe in schusssicherer Deckung zu warten, bis der Schuss gefallen war, um dann denselben mit der “Zielerkelle” so auf der Scheibe anzuzeigen, dass der Schütze verstand, ob der Schuss hoch oder tief, links oder rechts vom Zentrum lag, und er die Zieleinrichtung an der Waffe entsprechend korrigieren konnte. Der Zieler war mit einer altertümlichen Tracht aus rot-weiß gemustertem oder kariertem Kittel und mit weißer Halskrause bekleidet. Sehr ausführlich sind damals auch die Regeln für die Schießordnung und das Benehmen am Schießstand festgelegt und eingehalten worden.

Schießwesen Heute

Nach Zieten des Verbotes unter dem Italienischen Staat wird diese Tradition weiter-geführt. Es werden Bezirks- und Landesschiessen sowie Übungs-, Freundschafts- und Kompanieschiessen im ganzen Land abgehalten. Geschossen wird traditionell in Tracht. Bei den Landes- und Bezirksschiessen messen sich die Schützen in Mannschafts- und Einzelwertungen.